Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

  1. Alle Preise, Angebote und Auftragsbetätigungen sind unverbindlich. Die VETO bv übernimmt keine Verantwortung, falss der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig über Preisänderungen informiert wurde.
  2. Unsere “Algemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen” gelten stets ohne ausdrückliche Vereinbarung, es sei denn,es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Lieferzeiten werden nur annäherungsweise angegeben,ohne dass die VETO bv daran gebunden ist .Eine als vertretbar anzusehende Lieferungsverzögerung kann dem Käufer keinen Anlaß zur Inverzugsetzung geben.
  4. Kommt ein Auftrag durch die Vermittlung von direkt oder indirekt bei der VETO bv angestellten Vertretern  zustande, liegt erst dann ein die VETO bv bindender  Vertrag-unter Anwendung dieser “Allgemeine Verkaufs-und Lieferungsbedingungen”- vor,  wenn und sobald dieser Auftrag von der VETO bv angenommen wurde.
  5. Zahlungen erfolgen in bar ohne Abzug von Nachlässen, es sei denn, es wurden ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen.
  6. Rechnungen dienen ausschießlich der Zahlung gelieferter Waren, Sie können nicht verändert werden. Eventuelle Differenzen werden- nach entsprechender Mitteilung von Seiten des Käufers-unter Angabe der betreffenden Rechnungsnummer direkt von der VETO bv ausgeglichen.
  7. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der festgesetzten Frist, behält sich die VETO bv das Recht vor, die Lieferung der noch nicht gelieferten Waren bis zu ihrer Bezahlung aufzuschreiben. In einem solchen Fall hat die VETO bv das Recht,die Zahlungsfrist für die noch nicht gelieferten Waren sowie für andere zukünftige Lieferungen zum Nachteil des Käufers abzuändern. Zahlt de Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, behält sich die VETO bv das Recht vor,dem Käufer vom Fälligkeitsdatum an einen monatlichen Zinssatz von 1%(ein Prozent) in Rechnung zu stellen.Gleichzeitig werden dem Käufer alle mit der Eintreibung der Forderung der VETO bv in Zusammenhang stehenden Kosten in Rechnung gestellt.
  8. Die gelieferten Waren bleiben- unter dem zivilrechtlichen Status des besitzlosen Pfandrechts-solange Eigentum der VETO bv,  bis die vollständige Bezahlung der Waren erfolgt ist. Ohne Wissen der VETO bv ist der Käufer nicht berechtigt,diese Waren zu verpfänden, zu veräußern und/oder Dritten kostenlos zur Benutzung zu überlassen.
  9. Reklamationen sind der VETO bv innerhalb von acht Tagen Erhalt der Waren schriftlich unter Angabe  der betreffenden Rechnungsnummer mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr in Behandlung genommen werden. Rucksendungen sind ausschließlich nach Billigung der VETO bv gestattet.Bei Fehlern von Seiten der VETO bv trägt die VETO bv die Kosten einer solchen Rücksendung, vorausgesetzt, die Weise der Rücksendung entspricht den von der VETO bv erteilten Anweisungen.
  10. Die  VETO bv haftet nicht für Druck-und/oder Schreibfehler in Katalogen,Prospekten, anderen Drucksachen und in schriftlichen Mitteilungen gleich welcher Art.Die von VETO bv in Katalogen, Prospekten und anderen Drucksachen angebrachten Abbildungen dienen.ausschließlich der Abbildung des Produkts und verleihen dem Käufer nicht das Rechtauf Lieferung völlig identischer Produkte.
  11. VETO bv haftet nicht für möglicherweise in irgendeiner Form bestehende gewerbliche Eigentumsrechte (wie Patentrechte,Urheberrechte und/oder andere Ursprungsrechte),die mit den von VETO bv weltweit in den Handel gebrachten Programmen und/oder besonderen Produkten verbunden sind. Die Prüfung des eventuellen Bestehens eines solchen Rechts liegt in der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Abnehmers.
  12. Bei einer Bestellung akzeptiert der Käufer diese “Allgemeine Verkaufs-und Lieferungsbedingungen”, die bei der Industrie-und Handelskammer in Leiden hinterlegt sind(Nr. 28049930).
  13. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie sämtliche Streitigkeiten die sich aus irgendwelchen Handelsbeziehungen zwischen der VETO bv und dem Abnehmer ergeben , unterliegen niederländischen Recht uns alle diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten werden den zuständigen niederländischem Gerichtsinstanzen vorgelegt.